Änderungen im E-Vignetten-System ab dem 1. Januar 2026

16-12-2025

Die einschlägige Gesetzgebung wurde veröffentlicht, die E-Vignettenpreise für das Jahr 2026 sind offiziell, die regionale M1-Vignette sowie die vergünstigte regionale Vignette für den Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén werden eingeführt, und der Autobahnabschnitt der M6 bis Ivándárda, an der Staatsgrenze, wird mautpflichtig.

Gemäß der Verordnung Nr. 34/2025 (XI. 30.) ÉKM des Ministers für Bauwesen und Verkehr, veröffentlicht im Ungarischen Amtsblatt Nr. 143, werden ab dem Jahr 2026 die folgenden Änderungen im E-Vignetten-System eingeführt.

Die ab dem 1. Januar 2026 gültigen E-Vignettengebühren sind nun offiziell und können auf unserer Website im Bereich E-Vignetten-Tarife eingesehen werden.

Die jährliche regionale M1-E-Vignette wird als völlig neues Produkt eingeführt. Sie berechtigt zur Nutzung des gesamten mautpflichtigen Schnellstraßennetzes in den Komitaten Pest, Fejér, Komárom-Esztergom und Győr-Moson-Sopron. Diese E-Vignette wird für alle Nutzer zu einem deutlich günstigeren Preis angeboten (15.000 HUF für die Fahrzeugkategorien D1, D1M und U; 30.000 HUF für die Kategorie D2) als die kumulierten Kosten der vier einzelnen regionalen Vignetten. Mit dieser neuen vergünstigten Vignette beabsichtigt der Gesetzgeber, Autofahrer für Verkehrsstaus und Behinderungen infolge der Ausbauarbeiten an der Autobahn M1 zu kompensieren.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Fahrer ab 2026 außerdem eine vergünstigte jährliche regionale E-Vignette für den Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén erwerben (2.500 HUF für die Kategorien D1, D1M und U; 5.000 HUF für die Kategorie D2). Diese Maßnahme dient als Ausgleich für die Einschränkungen und Unannehmlichkeiten, die durch die Bauarbeiten und die Sperrung der Autobahn M30 auf dem Abschnitt zwischen Miskolc und Szikszó entstehen.

Ab dem 1. Januar 2026 wird das mautpflichtige Straßennetz erweitert: Die Autobahn M6 wird bis Ivándárda, zur Staatsgrenze, mautpflichtig. Gleichzeitig wird der Kreis der von der Maut befreiten Fahrzeuge erweitert und umfasst nun auch Fahrzeuge, die von Straßenverwaltungen der Nachbarländer betrieben werden (einschließlich des mautpflichtigen Abschnitts bis zur ersten Ausfahrt), sowie ältere Fahrzeuge gemäß den Definitionen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch; der Antrag muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestellt und jährlich erneuert werden.

Darüber hinaus hat die Gesetzesänderung die Bedingungen für die gleichzeitige Nutzung mehrerer Berechtigungen klargestellt, im Einklang mit der Verordnung Nr. 45/2020 (XI. 28.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie über die Nutzung mautpflichtiger Autobahnen, Schnellstraßen und nationaler Straßen sowie über die anwendbaren Gebühren.

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Die Preise der Vignetten werden zu den angezeigten Wechselkursen berechnet. Gemäß Art. 2164 des Zivilgesetzbuches werden kommerzielle Vorgänge ausschließlich in der nationalen Währung – RON (Leu) – durchgeführt.
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