Die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Ungarn ist an den Besitz einer gültigen elektronischen Vignette (E-Vignette) gebunden. Das System ist vollständig digital, und das Fehlen einer Vignette oder die Eingabe falscher Daten kann zu erheblichen Zuschlägen führen. Jedes Jahr zahlen zahlreiche Fahrer solche Strafen nicht aus böser Absicht, sondern aufgrund von Unachtsamkeit oder mangelnder Kenntnis der Vorschriften.
Ab dem 1 Januar 2026 treten wichtige Änderungen bei der Mautregelung für Wohnmobile und Freizeitfahrzeuge in Kraft die mautpflichtige Straßen in Ungarn nutzen
Wenn deine Reise nach Westeuropa führt – oder auch nur nach Budapest –, ist das erste, was du brauchst, bevor du nach Ungarn einreist, die E-Vignette. Sie ist die obligatorische Straßenbenutzungsgebühr, die für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen entrichtet werden muss. Das System ist vollständig digital – es gibt keine Aufkleber mehr für die Windschutzscheibe wie früher. Alle Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert, in der das Kennzeichen deines Fahrzeugs sofort registriert wird, sobald du die Vignette gekauft hast. Das bedeutet, dass kein physischer Beleg erforderlich ist, aber es ist sehr wichtig, dass du beim Kauf die Fahrzeugdaten korrekt eingibst. Nach unserer Erfahrung resultieren die meisten Bußgelder nicht aus dem Fehlen einer Vignette, sondern aus Tippfehlern, die während des Kaufs gemacht werden.
Die ab dem 1. Januar 2026 gültigen E-Vignettengebühren sind nun offiziell und können auf unserer Website im Bereich E-Vignetten-Tarife eingesehen werden.
Die Gebühren des E-Vignetten-Systems werden durch die Verordnung 45/2020 (XI. 28.) des Ministers für Innovation und Technologie geregelt, die sich auf Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen bezieht, die mautpflichtig sind. Gemäß dieser Verordnung gelten die folgenden E-Vignetten-Gebühren ab dem 1. Januar 2025: